Die berufliche Vorsorge (Pensionskassen)

Einleitung

Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem.

Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz.

Zu den Sozialversicherungen gehören zum Beispiel die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Krankenversicherung (KV).

Diese Versicherungen helfen Menschen in der Schweiz, damit
sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.

Der wichtigste Teil in diesem Sozialsystem ist die Altersvorsorge.

Die berufliche Vorsorge, auch manchmal Pensionskasse genannt, ist ein Teil von der Altersvorsorge.

Was ist das Ziel von der beruflichen Vorsorge (BV)?

Das Ziel der beruflichen Vorsorge in der Altersvorsorge ist es, die AHV-Renten zu ergänzen.

So können berufstätige Personen nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstil halten.

Bei Invalidität kommt die berufliche Vorsorge zu den IV-Renten dazu.

Wer ist versichert in der beruflichen Vorsorge?

Die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende verpflichtend (obligatorisch), wenn sie ein bestimmtes Mindesteinkommen haben.

Das heisst: Sie ist Pflicht.

Alle diese Arbeitnehmenden müssen von ihrem Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert sein.

Für beruflich Selbstständige ist die berufliche Vorsorge freiwillig.

Die berufliche Vorsorge hat einen obligatorischen Teil.

Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen 22'050 und 88'200 Franken.

Es gibt Pensionskassen, die über den verpflichtenden (obligatorischen) Teil hinaus Leistungen ausrichten.

In diesem Fall spricht man von der überobligatorischen Vorsorge.

Bei diesem überobligatorischen Teil haben die Pensionskassen mehr Möglichkeiten, um das Geld anzulegen und die Höhe der Leistungen festzulegen.

Wie funktioniert die berufliche Vorsorge (BV)?

Berufstätige Personen und Arbeitgeber bezahlen Beiträge in eine Pensionskasse ein. So wächst das Altersguthaben von den Arbeitnehmenden bei der Pensionskasse. Die Pensionskasse arbeitet mit dem einbezahlten Geld. Das bedeutet: Sie legt dieses Kapital an.

Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, bekommt sie aus ihrem Guthaben bei der Pensionskasse eine Rente.

Die versicherte Person kann aber auch verlangen, dass ihr die Pensionskasse das Guthaben als Kapital ganz ausbezahlt (das heisst: alles Geld auf einmal).

Ihr Altersguthaben gehört Ihnen

Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln, wechseln Sie bei neuer Stelle meistens auch zu einer anderen Pensionskasse.

Ihr Altersguthaben bei der Pensionskasse der früheren Stelle (die sogenannte Freizügigkeits-Leistung) muss an die neue Pensionskasse überwiesen werden.

Wenn Sie nach einer Kündigung nicht sofort an einer neuen Arbeitsstelle anfangen, muss das Altersguthaben bis zum Beginn an einer neuen Arbeitsstelle oder bis zur Pensionierung an eine Freizügigkeits-Einrichtung überwiesen werden.

Die Freizügigkeits-Einrichtung verwaltet für Sie in dieser Zeit Ihr Altersguthaben.

In folgenden Fällen kann die ganze Freizügigkeits-Leistung oder ein Teil davon schon vor der Pensionierung bezogen werden:

  • wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, wo Sie selbst wohnen 
  • wenn Sie sich beruflich selbstständig machen 
  • wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen

Wenn Sie in einen Staat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ziehen, wird Ihnen nur das überobligatorische Guthaben ausbezahlt.

Wie wird die BV-Altersrente berechnet?

In der beruflichen Vorsorge (BV) wird während der ganzen Zeit Ihres Berufslebens Altersguthaben angespart.

Das Altersguthaben besteht aus:

  • angespartes Altersguthaben (Summe von allen Beiträgen bei allen Arbeitgebern) 
  • freiwillige höhere Beiträge und Einmal-Einlagen (sogenannte Einkäufe in die Pensionskasse) 
  • Zinsen

Bei der Pensionierung wird aus Ihrem Altersguthaben eine lebenslange Rente.

Die Höhe der Rente wird mit dem sogenannten Umwandlungssatz berechnet.

Der Umwandlungssatz gibt an, wie viel Prozent vom Altersguthaben die jährliche Pensionskassen-Rente beträgt.

Zum Beispiel:
Eine Person hat ein Altersguthaben von 100'000 Franken und der gesetzliche Mindestumwandlungssatz beträgt 6,8 %.
Die Pensionskasse zahlt in diesem Fall pro Jahr eine Rente von mindestens 6’800 Franken.

Wie wird die berufliche Vorsorge (BV) finanziert?

Die berufliche Vorsorge wird im sogenannten Kapitaldeckungs-Verfahren finanziert.

Das heisst: Die versicherten Arbeitnehmenden (und die Arbeitgeber) zahlen die BV-Beiträge bei einer Pensionskasse ein.

Sie sparen dort ein Kapital an.

Aus diesem Kapital wird ihr eigenes Altersguthaben finanziert.

Letzte Änderung 01.06.2023

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