Die Ergänzungsleistungen (EL)
Einleitung
Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem.
Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz.
Zum Beispiel die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Krankenversicherung (KV).
Sie helfen Menschen in der Schweiz, damit
sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.
Zwei sehr wichtige Versicherungen sind:
1) die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
2) die Invalidenversicherung (IV)
Die AHV hilft:
- alte Menschen, die nicht mehr arbeiten
- Witwen und Witwer sowie Waisen
Die IV hilft:
- Menschen, die nicht mehr arbeiten können,
weil sie gesundheitliche Probleme haben
Was passiert, wenn das Geld von AHV und IV nicht genug ist?
Mit den Renten von der AHV und von der IV bekommt man aber nicht immer so viel Geld, dass es genug ist für alle lebenswichtigen Ausgaben.
Dafür gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).
Die EL bezahlen zum Beispiel die Kosten:
- für den Lebensunterhalt
- für die Miete
- für die medizinische Versorgung
- für den Aufenthalt in einem Heim.
Alle diese Kosten zusammen heissen: Lebenshaltungskosten.
Wie viel EL eine Person bekommt, wird genau für sie berechnet.
Was ist das Ziel von den Ergänzungsleistungen (EL)?
Bekommt eine Person eine AHV-Rente oder eine IV-Rente?
Und hat diese Person zu wenig Geld für ihre Lebenshaltungskosten?
Dann helfen die EL, dass diese Person genug Einkommen hat.
So muss diese Person nicht an Armut leiden.
Die EL sind ein Teil von dem starken sozialen Netz in der Schweiz.
Wer hat das Recht auf finanzielle Unterstützung?
Im Gesetz steht, dass es ein Recht auf Ergänzungsleistungen (EL) gibt.
Damit eine Person diese finanzielle Unterstützung bekommt,
muss sie persönliche und finanzielle Bedingungen erfüllen:
1. Die Person muss eine AHV-Rente oder eine IV-Rente haben.
2. Die Person muss in der Schweiz wohnen.
3. Ausländerinnen und Ausländer müssen normalerweise 10 Jahre am Stück in der Schweiz gelebt haben, Flüchtlinge und Staatenlose 5 Jahre.
Für Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union gelten die gleichen Bedingungen wie für Schweizerinnen und Schweizer.
4. Erfüllt eine Person diese persönlichen Bedingungen? Dann prüft die zuständige EL-Stelle auch die finanziellen Bedingungen.
Nur Personen mit einem Vermögen unter 100’000 Franken (200’000 Franken für Paare) bekommen Geld von der EL.
5. Die Ausgaben müssen grösser sein als das Einkommen.
Im Gesetz steht, welche Ausgaben akzeptiert und welche Einnahmen angerechnet werden.
Wie und wo kann man sich für Ergänzungsleistungen (EL) anmelden?
EL bekommt man nicht automatisch.
Wenn eine Person EL bekommen will, muss sie an die zuständige EL-Stelle einen Antrag schreiben.
Wo?
Die EL-Stelle ist meistens bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons.
Was für Unterlagen muss man mit dem Antrag an die EL-Stelle schicken?
Die EL-Stelle prüft: Hat eine Person das Recht auf diese finanzielle Unterstützung?
Dafür braucht die EL-Stelle diese 2 Informationen von der Person:
1. Wie gross ist ihr Einkommen?
Also zum Beispiel Einnahmen.
2. Wie gross ist ihr Vermögen?
Also zum Beispiel Erspartes.
Die Person muss Belege mit diesen Informationen an die EL-Stelle schicken.
Wann soll man den Antrag an die EL-Stelle schicken?
Den Antrag soll man so bald wie möglich an die EL-Stelle schicken:
Entweder gleich nachdem eine Person eine AHV-Rente oder eine IV-Rente bekommt.
Oder gleich nachdem eine Person in ein Heim gegangen ist.
Wie viel Geld bekommt man als Ergänzungsleistungen (EL)?
Das kommt darauf an.
Zum Beispiel: Wohnt jemand zu Hause? Oder wohnt jemand in einem Heim?
Die Beträge sind nicht gleich.
Kann eine Person die Kosten für die Lebenshaltung nicht selbst bezahlen, dann bezahlt die EL diese Kosten.
Die EL bezahlt auch die Kosten, die eine Person wegen einer Krankheit oder einer Behinderung hat.
So berechnet die EL-Stelle wie hoch die Hilfe ist:
Sie rechnet aus, wie gross die Differenz zwischen:
- den akzeptierten Ausgaben
- und den Einnahmen ist.
Als Ausgaben werden zum Beispiel akzeptiert:
- ein fixer Betrag für den Lebensbedarf
Zum Beispiel Ausgaben für Essen, Kleider oder Freizeit.
- der Mietzins für die Wohnung bis zu einem Höchstbetrag
- die Prämie der obligatorischen Krankenversicherung
Als Einnahmen werden vor allem angerechnet:
- die Renten von AHV, IV und Pensionskasse (BVG, berufliche Vorsorge)
- ein eventuelles Erwerbseinkommen, das heisst: ein Lohn für eine Arbeit
- ein eventuelles Vermögen
Müssen die Erben die Ergänzungsleistungen (EL) zurückzahlen?
Wenn eine Person EL bekommt, muss sie dieses Geld dem Staat nicht zurückzahlen. A
uch dann nicht, wenn ihre finanzielle Situation später besser ist.
Stirbt eine Person, die EL vom Staat bekommen hat, müssen die Erben die EL zurückzahlen.
Aber nur, wenn das geerbte Vermögen grösser ist als ein bestimmter Betrag.
Wer finanziert die Ergänzungsleistungen (EL)?
Das Geld für die EL kommt vom Bund und von den Kantonen.
Es stammt von Personen, die Steuern bezahlen.
Der Bund ist der Schweizer Staat.