Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Sie sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Die Familienzulagen umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.
«Ein Kind, eine Zulage»
Die Familienzulagen basieren auf dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage». In der sozialen Sicherheit bedeutet dies, dass pro Kind nur ein Anspruch auf eine Zulage derselben Art besteht. Haben mehrere Personen Anspruch auf Familienzulagen für das gleiche Kind (Anspruchskonkurrenz), wird der Erstanspruch anhand einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge bestimmt. Zur Verhinderung von Doppelbezügen wurde ein Familienzulagenregister eingeführt.
In der Familienpolitik bedeutet der Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage», dass für jedes Kind Anspruch auf eine Zulage besteht, unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern. Dieses Ziel ist heute beinahe erreicht, allerdings bestehen noch einige Ausnahmen.
Anspruchsberechtigte Personen
Folgende Personen können einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Selbstständigerwerbende
Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
Erwerbstätige in der Landwirtschaft
Arbeitslose Personen, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf Familienzulagen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Arbeitslosenkasse jedoch einen Zuschlag beantragen, der den Familienzulagen entspricht.
Die Familienzulagen – Ein bewährtes System einfach erklärt
Eine neue, umfassende Broschüre erklärt das System der Familienzulagen. Sie erklärt Zweck und Nutzen der Familienzulagen und informiert über die verschiedenen Akteure sowie über Anspruchsberechtigung und Leistungen.
Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die New Service Bund Seite zu gelangen und dort die Mitteilungn zu lesen.