Familienzulagen

FAMZ-A-1605

Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Sie sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Die Familienzulagen umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.

«Ein Kind, eine Zulage»

Die Familienzulagen basieren auf dem Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage». In der sozialen Sicherheit bedeutet dies, dass pro Kind nur ein Anspruch auf eine Zulage derselben Art besteht. Haben mehrere Personen Anspruch auf Familienzulagen für das gleiche Kind (Anspruchskonkurrenz), wird der Erstanspruch anhand einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge bestimmt. Zur Verhinderung von Doppelbezügen wurde ein Familienzulagenregister eingeführt.

In der Familienpolitik bedeutet der Grundsatz «Ein Kind, eine Zulage», dass für jedes Kind Anspruch auf eine Zulage besteht, unabhängig von der persönlichen oder beruflichen Situation der Eltern. Dieses Ziel ist heute beinahe erreicht, allerdings bestehen noch einige Ausnahmen. 

Anspruchsberechtigte Personen

Folgende Personen können einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständigerwerbende
  • Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
  • Erwerbstätige in der Landwirtschaft

Arbeitslose Personen, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf Familienzulagen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Arbeitslosenkasse jedoch einen Zuschlag beantragen, der den Familienzulagen entspricht.

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Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zu den Familienzulagen. 

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Hier finden Sie ein Erklärvideo zu den Familienzulagen in Gebärdensprache. 

Die Familienzulagen – Ein bewährtes System einfach erklärt

Basisbroschüre «Die Familienzulagen»
© BSV

Eine neue, umfassende Broschüre erklärt das System der Familienzulagen. Sie erklärt Zweck und Nutzen der Familienzulagen und informiert über die verschiedenen Akteure sowie über Anspruchsberechtigung und Leistungen. 

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Informationen für Versicherte

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, EL und Familienzulagen sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen:

Das BSV hat Antworten auf häufig gestellte Fragen auf folgender Seite zusammengestellt:

Kinder-B-1610

Arten und Ansätze der Familienzulagen

Die Kantone können höhere Ansätze festlegen und Geburts- und Adoptionszulagen einführen.

FAMZ-A-1610

Familienpolitik

Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe und umfasst alle Massnahmen und Einrichtungen, welche Familien unterstützen und fördern.

Vollzug-A-1610

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Rundschreiben, Wegleitungen, Weisungen und weitere Informationen und Dokumente, welche dem Vollzug einer Sozialversicherung dienen

Forschung und Evaluation

In der Ressortforschung werden Grundlagen für die Politikevaluation und -entwicklung, die Gesetzgebung und den Vollzug erarbeitet.

Armensuppe

Geschichte der Sozialen Sicherheit


Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Letzte Änderung 01.02.2024

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