Das Familienzulagenregister der ZAS enthält zwar als «Vollerhebung» alle Leistungsbezüger/-innen mit zusätzlichen Strukturinformationen, welche für den Vollzug und die Vermeidung von Missbräuchen wichtig sind. Es fehlen aber beispielsweise Höhe und Umfang der ausbezahlten Leistungen. Die Statistik der Familienzulagen basiert daher auf der Direkterhebung des BSV bei den Familienausgleichskassen.
Tabellen und Grafiken
Regelmässige Publikationen und Analysen
Die Verordnung zum neuen Gesetz über die Familienzulagen sieht die Einführung einer nationalen Statistik vor (FamZV Art. 20). Das Ziel dieser Statistik ist es, finanzielle und strukturelle Angaben zu einem wichtigen Bereich der Familienpolitik zu liefern. Das BSV hat die Leitung dieses Projektes übernommen.
Die Statistik über die Familienzulagen beinhaltet die folgenden 3 Zielsetzungen:
- Erhebung von strukturellen Informationen, die zur Begleitung des Gesetzgebungsprozesses, zur Ausübung der Aufsicht und zur Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen bezüglich Funktionsweise des Systems erforderlich sind.
- Sammlung von Finanzdaten, die für die nationale Buchhaltung und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen erforderlich sind.
- Einbezug des Informationsbedarfs auf Kantons- und Bundesebene unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Durchführungsorgane.
Statistik der Familienzulagen 2022 (PDF, 267 kB, 08.02.2024)Die Daten der Statistik über die Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurden von den einzelnen Familienausgleichskassen im Online-Portal erfasst und von den zuständigen Kantonen geprüft.
Tabellenteil FamZLw-Statistik 2023 (PDF, 1 MB, 21.05.2024)Die Daten zur «Statistik über die Familienzulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)» werden alljährlich im Rahmen einer separaten Umfrage erhoben.
Erhebung FamZG-Statistik
Der Zeitplan für die Erhebung der Statistik 2023 sieht wie folgt aus:
- Mai - Juli 2024: Erhebung der «Statistik über die Familienzulagen 2023» mittels Online-Tool bei den Familienausgleichskassen
- August/September 2024: Kantone sind für die vollständigen und plausiblen Daten verantwortlich
- Februar 2025: Publikation der Ergebnisse
Der Zeitplan für die Erhebung der Statistik 2024 sieht wie folgt aus:
- Mai - Juli 2025: Erhebung der «Statistik über die Familienzulagen 2024» mittels Online-Tool bei den Familienausgleichskassen
- August/September 2025: Kantone sind für die vollständigen und plausiblen Daten verantwortlich
- Februar 2026: Publikation der Ergebnisse
Letzte Änderung 26.11.2024