Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist am 1.1.2009 in Kraft getreten. Es wurde per 1.1.2011 erstmals revidiert, um ein nationales Familienzulagenregister (FamZReg) zu schaffen, und ein zweites Mal per 1.1.2013, um die Selbstständigerwerbenden in das Bundesgesetz einzubinden. Die dritte Revision des FamZG ist am 1. August 2020 in Kraft getreten.
Eine Motion verlangt, die Kantone zu einem vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen zu verpflichten. Der Fonds für die Familienzulagen in der Landwirtschaft ist obsolet geworden.
Mit dieser Revision wurden bestehende Lücken im Familienzulagengesetz geschlossen.
Die Gewährung von Familienzulagen an Selbstständigerwerbende auf Bundesebene ist das Resultat einer parlamentarischen Initiative.
Die Notwendigkeit, ein Familienzulagenregister zu schaffen, hat sich sehr schnell nach der Verabschiedung des Familienzulagengesetzes gezeigt.
Das Familienzulagengesetz und dessen Verordnung sind das Resultat eines langen Rechtsetzungsprozesses.