Arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anspruch auf Familienzulagen. Weiter haben Eltern bereits ab dem Zeitpunkt, in dem ihre Kinder das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, Anspruch auf Ausbildungszulagen.
Die entsprechende Änderung wurde am 27. September 2019 vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat legte den Zeitpunkt der Inkraftsetzung auf den 1. August 2020 fest.
Änderung des Familienzulagengesetzes
07.07.2020
27.09.2019
National- und Ständerat haben die Änderung des Familienzulagengesetzes (18.091) verabschiedet.
Parlamentarische Beratung
30.11.2018
Medienmitteilung
Änderung der Familienzulagenverordnung
07.07.2020
19.06.2020
Der Bundesrat hat die Änderung der Familienzulagenverordnung verabschiedet.
Letzte Änderung 30.07.2020