Entstehungsgeschichte Einbezug der Selbständigerwerbenden
Die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Familienzulagengesetzes (FamZG) auf die Selbstständigerwerbenden geht auf die parlamentarische Initiative Fasel (06.476) zurück. Die entsprechende Änderung des FamZG wurde 2011 vom Parlament verabschiedet. Selbstständigerwerbende haben seit dem 1. Januar 2013 in der ganzen Schweiz Anspruch auf Familienzulagen.
Vorgeschichte
Die parlamentarische Initiative Fasel (06.476) "Ein Kind, eine Zulage" vom 6.12.2006 hatte eine Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) zum Ziel, damit auch die Selbstständigerwerbenden Familienzulagen erhalten.
Text der parlamentarischen Initiative mit Links auf die Medienmitteilungen der Kommissionen, die in den Räten behandelten Vorlagen und die Wortprotokolle:
18.3.2011: Schlussabstimmungen
Der Nationalrat stimmt der Revision des FamZG mit 98 gegen 88 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Der Ständerat stimmt der Revision des FamZG mit 23 gegen 20 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
2./3.3.2011: Differenzbereinigung
2.3.2011: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) beantragt, bei den beiden verbleibenden Differenzen dem Ständerat zu folgen. 3.3.2011: Im Nationalrat wird dem Antrag der Kommission nicht opponiert und er wird stillschweigend genehmigt. Der Nationalrat schliesst sich somit dem Ständerat an und es bestehen keine Differenzen mehr.
1.3.2011
Der Ständerat führt die Detailberatung durch und folgt bei den Änderungen des FamZG seiner Kommission. Er lehnt aber die Änderung des FLG mit 27 gegen 16 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung nimmt er die Vorlage mit 22 gegen 20 Stimmen an.
31.1.2011
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) führte eine Anhörung zum Antrag durch, dass auch die selbständigen Bauern neu ihre Familienzulagen mitfinanzieren sollen. Sie beantragt dem Ständerat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Artikel 9 FLG soll geändert werden, so dass die Kantone die Finanzierung der Familienzulagen für die selbstständigen Landwirte regeln. Bundesbeiträge wären nicht mehr möglich und die Landwirte müssten ebenfalls Beiträge zahlen.
In der Gesamtabstimmung lehnt die SGK-SR die Vorlage mit Stichentscheid des Präsidenten ab.
26.10.2010
Die SGK-SR beschloss, eine Anhörung durchzuführen zum Antrag, dass auch die selbständigen Bauern neu ihre Familienzulagen mitfinanzieren sollen.
7.9.2010
Die SGK-SR führt die Detailberatung durch. Sie beauftragte die Verwaltung zudem mit Abklärungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft.
16.3.2010
Der Ständerat beschliesst mit 23 zu 20 Stimmen, auf die Vorlage des Nationalrates einzutreten, die nun zur Detailberatung an die Kommission zurückgeht.
Die SGK-SR beantragt dem SR mit 7 gegen 5 Stimmen, auf die Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten.
15.3.2010
Der Nationalrat hält mit 97 gegen 87 Stimmen am Eintreten fest.
9.3.2010
Die SGK-NR beantragt dem NR mit 15 gegen 11 Stimmen, an seinem Eintretensbeschluss festzuhalten.
3.3.2010
Der Ständerat beschliesst mit 21 zu 21 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin, auf die Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten.
15.2.2010
Die SGK-SR beantragt dem SR mit 7 gegen 4 Stimmen, auf die Vorlage des Nationalrates nicht einzutreten.
10.12.2009
Der Nationalrat tritt auf die Vorlage ein und verabschiedet sie in allen Punkten gemäss den Anträgen der Kommissionsmehrheit.
26.8.2009
Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme dem Vorschlag der Kommission für eine Änderung des FamZG zu.
4.5.2009
Die SGK-NR stimmt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Bericht- und Erlassentwurf der Subkommission zu. Nach dem Vorschlag der SGK-NR sollen neu alle Selbstständigerwerbenden dem FamZG unterstellt werden. Sie müssen sich ebenso wie die Arbeitgebenden einer Familienausgleichskasse anschliessen und Beiträge bezahlen. Sie haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie die Arbeitnehmenden und ihr Anspruch ist nicht von ihrem Einkommen abhängig.
15.2.2008
Die SGK-NR beauftragt ihre Subkommission „Familienpolitik" mit der Ausarbeitung eines Entwurfs.
8.11.2007
Die SGK-SR gibt der parlamentarischen Initiative mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Folge.
24.8.2007
Die SGK-NR gibt der parlamentarischen Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge.