Gestützt auf ein Konzept des EDI entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Er beauftragt das EDI, ihm 2009 eine Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zu unterbreiten. Dabei definiert der Bundesrat wichtige Eckwerte für die Anhörungsvorlage. Er bestimmt insbesondere, dass die Zentrale Ausgleichsstelle das Familienzulagenregister führt, und dass sämtliche Kosten des Familienzulagenregisters aus dem System der Familienzulagen selber zu finanzieren sind, also durch die Durchführungsstellen der Familienzulagen.
19.09.2008
31.10.2007
Der Bundesrat verabschiedet die Familienzulagenverordnung und beauftragt das EDI, die nötigen Abklärungen betreffend die Einrichtung eines Familienzulagenregisters vorzunehmen.
Frühjahr 2007
Breite Kreise verlangen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung die Einrichtung eines zentralen Familienzulagenregisters. Anschliessend wird sie auch vom Parlament mit zwei Motionen gefordert.
18.06.2010
Der National- und Ständerat haben die Änderung des Familienzulagengesetzes (09.068) verabschiedet.
02.09.2009
Der Bundesrat hat die Botschaft und die Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zuhanden des Parlaments verabschiedet.
08.05.2009
Die Anhörung zur Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters ist abgeschlossen.
13.03.2009
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Anhörung zur Änderung des Familienzulagengesetzes. Sie dauert bis zum 08.05.2009.
08.09.2010
Der Bundesrat hat die Änderung der Familienzulagenverordnung verabschiedet.
Letzte Änderung 13.04.2018