Botschaft zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters

Bern, 02.09.2009 - Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft und die Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Die Schaffung eines zentralen Registers zu den Familienzulagen wurde 2007 von breiten Kreisen im Rahmen der Vernehmlassung zur Familienzulagenverordnung verlangt und anschliessend vom Parlament mit zwei Motionen gefordert. Der Bundesrat unterstützte diese und beauftragte das EDI, bis im Sommer 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes vorzulegen.

Vom 13. März bis zum 8. Mai 2009 hat eine Anhörung zum Vorentwurf der Gesetzesänderung stattgefunden. Die Vorlage wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung ergibt sich gegenüber dem Vorentwurf eine Änderung betreffend die Finanzierung des Registers. Der Bundesrat beantragt, dass der Bund die Aufbaukosten trägt. Die Betriebskosten sollen dagegen, wie im Vorentwurf vorgesehen, von den Durchführungsstellen getragen werden.

Das Familienzulagenregister soll nicht nur den Mehrfachbezug von Familienzulagen verhindern, sondern auch die Durchführungsstellen bei der Abklärung unterstützen, ob für ein Kind bereits eine Familienzulage bezogen wird. Die Vorlage umfasst folgende Elemente:

  • Die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV führt das Familienzulagenregister.
  • Im Familienzulagenregister werden sämtliche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und im Ausland erfasst, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird.
  • Die Stellen, die mit der Durchführung der Familienzulagen betraut sind (Familienausgleichskassen, AHV-Ausgleichskassen und Arbeitslosenkassen), melden die Daten an die Zentrale Ausgleichsstelle.
  • Der Bundesrat regelt, wer Zugang zu den Daten hat. Vollumfängliche Einsicht ins Familienzulagenregister haben ausschliesslich die Durchführungsstellen.
  • Die Informationen darüber, ob für ein Kind eine Familienzulage bezogen wird und welche Stelle diese ausrichtet, sind dagegen öffentlich zugänglich. Für die Abfrage dieser Informationen müssen allerdings die AHV-Nummer und das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.
  • Die Kosten für den Aufbau des Familienzulagenregisters übernimmt der Bund (maximal 3,8 Mio. Franken).
  • Die Betriebskosten des Familienzulagenregisters werden von den Durchführungsstellen getragen (rund 1,7 Mio. Franken jährlich).
  • Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Familienzulagenregister in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen.
  • Die Inbetriebnahme des Registers ist auf den 1. Januar 2011 geplant.


Adresse für Rückfragen

031 322 90 76, Ludwig Gärtner, Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Familien, Generationen und Gesellschaft
031 322 92 32, Giovanna Battagliero, Projektleiterin Familienzulagenregister, Bereich Familienfragen



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