Finanzhilfen an Familienorganisationen werden auf der Basis von Verträgen gewährt. Die Verträge mit den Familienorganisationen dauern vier Jahre. Sie beginnen und enden alle gleichzeitig. Das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2022-2025 ist abgeschlossen. Sie dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.
Vertragsperiode 2022-2025
Für die Vertragsperiode 2022-2025 können keine Gesuche mehr eingereicht werden. Die Informationen betreffend das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2026-2029 wird das BSV in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Vertragsperiode 2026-2029
Finanzhilfen an Familienorganisationen werden gestützt auf die rechtlichen Grundlagen gewährt. Die nächste Vertragsperiode dauert vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
Das Gesuchsverfahren für die Vertragsperiode 2026-2029 beginnt am 19. November 2024. Familienorganisationen (FORG) können bis spätestens 19. März 2025 Gesuche einreichen.
Prioritätenordnung 2026-2029
Da das BSV davon ausgeht, dass die Gesuche die verfügbaren Mittel übersteigen werden, hat das EDI eine Prioritätenornung erlassen, die für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 gilt.
Phase | Schritt | Lead | Termine |
---|---|---|---|
1. Phase des Gesuchsverfahrens | Ersuchen von Finanzhilfen an Familienorganisationen gestützt auf Art. 21i Absatz 4 Familienzulagengesetz (FamZG) - Gesuchsformular 1 - Gesuchsformular 1A - Gesuchsformular 2 |
FORG | 19. März 2025 |
EDI erlässt Prioritätenordnung | EDI | Ende 2024 | |
Formelle und inhaltliche Prüfung der Gesuche gestützt auf FamZG und FOrgV Rückfragen an FORG |
BSV | laufend bis Mitte April 2025 | |
Ablehnung der Gesuche von FORG, welche die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen nicht erfüllen | BSV | bis Ende April 2025 | |
2. Phase des Gesuchsverfahrens | FORG, welche Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllen, ergänzen ihre Gesuche mit Angaben zur konkreten Umsetzung ihrer geplanten Tätigkeiten | FORG | |
3. Phase des Gesuchsverfahrens | Erarbeitung der Verträge | BSV/FORG |
Die Familienorganisation muss für die Einreichung des Gesuchs die nachfolgenden Formulare verwenden:
Kontakt
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Bereich Familienfragen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
familienfragen@bsv.admin.ch
Telefonische Auskünfte:
Monica Sethi Waeber, Leiterin Bereich Familienfragen, Tel. 058 462 27 93
Manuel Sadowski, Stv. Leiter Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Tel. 058 480 89 80
Milena Graf, wissenschaftliche Mitarbeiterin Bereich Familienfragen, Tel. 058 464 80 90
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Letzte Änderung 09.01.2025