Finanzhilfen an Familienorganisationen werden auf der Basis von Verträgen gewährt. Die Verträge mit den Familienorganisationen dauern vier Jahre. Sie beginnen und enden alle gleichzeitig. Das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2022-2025 ist abgeschlossen. Sie dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.
Vertragsperiode 2022-2025
Für die Vertragsperiode 2022-2025 können keine Gesuche mehr eingereicht werden. Die Informationen betreffend das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2026-2029 wird das BSV in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Kontakt
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Bereich Familienfragen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
familienfragen@bsv.admin.ch
Telefonische Auskünfte:
Monica Sethi Waeber, Tel. 058 462 27 93
Milena Graf, Tel. 058 464 80 90
Aurore Bühler, Tel. 058 465 59 41
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Letzte Änderung 30.05.2024