Finanzhilfen an Familienorganisationen werden auf der Basis von Verträgen gewährt. Die Verträge mit den Familienorganisationen dauern vier Jahre. Sie beginnen und enden alle gleichzeitig. Das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2022-2025 ist abgeschlossen. Sie dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.
Vertragsperiode 2022-2025
Für die Vertragsperiode 2022-2025 können keine Gesuche mehr eingereicht werden. Die Informationen betreffend das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2026-2029 wird das BSV in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Kontakt
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Bereich Familienfragen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
familienfragen@bsv.admin.ch
Telefonische Auskünfte:
Anna Liechti, Tel. 058 464 36 94
Chantal Quiby, Tel. 058 484 90 05
Alizée Rey, Tel. 058 480 86 27
Marc Stampfli, Tel. 058 462 90 79
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Letzte Änderung 02.02.2022