Im Jahr 2020 werden fünf Familienorganisationen mit Finanzhilfen unterstützt.
Verträge 2020-2021
Die Verträge mit diesen Familienorganisationen werden bis Ende 2021 verlängert.
Vertragsperiode 2022-2025
Finanzhilfen an Familienorganisationen für die nächste Vertragsperiode werden gestützt auf die neuen rechtlichen Grundlagen gewährt. Die nächste Vertragsperiode dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.
Das Gesuchverfahren für die Vertragsperiode 2022-2025 beginnt am 18. September 2020. Familienorganisationen (FORG) können bis spätestens am 31. Januar 2021 Gesuche einreichen.
Das BSV geht davon aus, dass die zu erwartenden Gesuche die verfügbaren Mittel übersteigen werden. Das EDI hat daher gestützt auf Artikel 21h Absatz 4 Familienzulagengesetz (FamZG) am 30. November 2020 eine Prioritätenordnung erlassen:
Phase |
Schritt |
Lead |
Termine |
---|---|---|---|
1. Phase des Gesuchsverfahrens | Ersuchen von Finanzhilfen an Familienorganisationen gestützt auf Artikel 21i Absatz 4 Familienzulagengesetz (FamZG) · Gesuchformular 1 · Formular 1A · Formular 2 |
FORG | 1. Oktober 2020 bis spätestens 31. Januar 2021 |
EDI erlässt gestützt auf Artikel 21h Absatz 4 FamZG eine Prioritätenordnung | EDI | bis Ende 2020 |
|
Formelle und inhaltliche Prüfung der Gesuche gestützt auf FamZG und FORgV Rückfragen an FORG |
BSV |
|
|
Ablehnung der Gesuche von FORG, welche die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen nicht erfüllen |
BSV | voraussichtlich bis Ende März 2021 |
|
2. Phase des Gesuchverfahrens |
FORG, welche die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllen, ergänzen ihre Gesuche mit Angaben zur konkreten Umsetzung ihrer geplanten Tätigkeiten, gegebenenfalls mit zusätzlichen Angaben für die Anwendung der Prioritätenordnung | FORG | bis 30. Juni 2021 |
Gesuchprüfung Rückfragen an FORG |
BSV | voraussichtlich bis Ende September 2021 | |
Entscheid über Gesuche, gegebenenfalls Ablehnung gestützt auf die Prioritätenordnung | BSV | voraussichtlich bis Ende September 2021 | |
3. Phase des Gesuchverfahrens |
Erarbeitung der Verträge |
BSV FORG |
bis Ende Dezember 2021 |
Finalisierung und Unterzeichnung der Verträge | BSV |
Januar 2022 |
Formulare
Die Familienorganisation muss für die Einreichung des Gesuchs die nachfolgenden Formulare verwenden:
Kontakt
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Bereich Familienfragen
Effingerstrasse 20
3003 Bern
familienfragen@bsv.admin.ch
Telefonische Auskünfte:
Anna Liechti, Tel. 058 464 36 94
Alizée Rey, Tel. 058 480 86 27
Marc Stampfli, Tel. 058 462 90 79
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
Letzte Änderung 01.12.2020