Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, FamZ und EL sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen.
Wir haben die häufigsten Fragen zu den verschiedenen Sozialver- sicherungen und zu Finanzhilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung nachfolgend zusammengestellt. Die Antworten sind grundsätzlicher Art und beziehen sich auf die häufigsten Anwendungsfälle.
Bei spezifischen Fragen wenden sich Versicherte im konkreten Einzelfall am besten direkt an ihre Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichs- kasse oder Pensionskasse.
Bei Unklarheiten zu Finanzierungshilfen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung können sich nicht gewinnorientierte private Träger- schaften, Kantone und Gemeinden auf folgender Seite weiter informieren: