Die Überbrückungsleistungen werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Es werden dazu keine Lohnbeiträge erhoben. Die Kantone tragen die Vollzugskosten.
Die Kosten für 2021 werden auf rund 20 Millionen Franken geschätzt und dürften sich ab 2027 bei rund 150 Millionen Franken pro Jahr stabilisieren.