Statistik & Finanzen der Überbrückungsleistungen

Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen. Damit Personen ÜL erhalten, müssen sie mehrere Bedingungen erfüllen, insbesondere müssen sie nach ihrem 60sten Geburtstag aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sein, mindestens 20 Jahre in der AHV versichert gewesen sein und nur über ein bescheidenes Vermögen verfügen. Die ÜL werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig. 

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Detaillierte Daten

Definition: Für diese Tabellen wurden alle positiven ÜL-Entscheide berücksichtigt, welche die Durchführungsstellen bis zum 31.12.2022 getroffen hatten. Die Zahlen zeigen entsprechend die ÜL-Beziehenden seit Beginn der Leistung, deren Antrag bis zum 31.12.2022 gutgeheissen wurde.

Letzte Änderung 04.12.2023

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