Grundlagen

Der Bundesrat orientiert sich am Familienbegriff der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF: "Der Begriff der Familie bezeichnet jene Lebensformen, die in den Beziehungen von Eltern und Kindern im Mehrgenerationenverbund begründet und gesellschaftlich anerkannt sind."

Familienpolitik und Kompetenzordnung

Familienpolitik umfasst alle Massnahmen und Einrichtungen, welche Familien unterstützen und fördern. Als Querschnittsaufgabe tangiert sie unterschiedliche Politikbereiche. Die schweizerische Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen von Föderalismus und Subsidiarität. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Kantone und Gemeinden für die Familienpolitik zuständig sind. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben.

Familienpolitische Strategie des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seinem Bericht „Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes“ vom 20. Mai 2015 seine familienpolitische Strategie festgelegt.

Familienbericht 2017

Am 26. April 2017 hat der Bundesrat den "Familienbericht 2017" verabschiedet. Dieser enthält eine Zusammenstellung der statistischen Kennzahlen zu den Familien in der Schweiz, einen Überblick über familienpolitische Reformvorhaben auf Bundesebene sowie eine Analyse der Familienberichte der Kantone.

Letzte Änderung 04.02.2021

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