Das Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Das System ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken. Die drei Säulen haben unterschiedliche Aufgaben und sind auch unterschiedlich geregelt. Der bedeutendste Teil dieses Sozialsystems ist die Altersvorsorge.

In der Altersvorsorge ermöglichen die unterschiedlichen Finanzierungssysteme eine Verteilung der Finanzierungsrisiken. Das Dreisäulenprinzip ist daher robuster als ein Vorsorgesystem, das ausschliesslich auf eine einzige Säule setzt.

Die drei Säulen des Vorsorgesystems

1972 - 2022: 50 Jahre Dreisäulenkonzept

Am 3. Dezember 1972 stimmten Volk und Kantone der verfassungsrechtlichen Verankerung des Dreisäulenkonzepts zu. Ebenso deutlich verwarfen sie die Initiative der Partei der Arbeit für eine «wirkliche Volkspension». In der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung um existenzsichernde Altersrenten war diese Abstimmung weichenstellend. Denn damit gelang es den Befürwortern des Dreisäulenkonzepts, ihr Modell als Grundprinzip der sozialen Sicherung zu etablieren.

Weshalb vermochte sich das Dreisäulenkonzept durchzusetzen und bislang zu halten? Und hätte die Geschichte auch anders ausgehen können? Wo stehen wir heute? Und welche Herausforderungen erwarten uns?

Schwerpunkt in der «Sozialen Sicherheit CHSS»

Aus Anlass des Jubiläums beleuchtete die «Soziale Sicherheit CHSS» das Thema 2022 in einer Beitragsserie aus unterschiedlicher Perspektive.

Letzte Änderung 26.10.2023

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