Beiträge des Bundes an die AHV, IV und EL

Gesamtschau, Perspektiven und wichtigste Entwicklungen im 2023

Der Bund trägt einen namhaften Teil der Ausgaben der drei Sozialversicherungen AHV, IV und EL. 2023 machte der Bundesbeitrag 16,1 Milliarden Franken aus. Davon konnte er einen Betrag von 2,3 Milliarden Franken (14 %) durch zweckgebundene Einnahmen (Tabak- und Alkoholsteuer) decken. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anteile des Bundes an der Finanzierung von AHV, IV und EL sowie über die Quellen der zweckgebundenen Einnahmen.

Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der AHV entsprach von 2008 bis 2019 19,55 % und seit 2020 entspricht er 20,2 %. 2023 beteiligte sich der Bund mit 10,1 Milliarden Franken an den AHV-Ausgaben.

Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der IV entsprach von 2008 bis 2013 37,7 %. Seit 2014 ist der Bundesbeitrag an die IV abhängig von den durchschnittlichen IV-Ausgaben 2010/2011, den jährlichen Mehrwertsteuereinnahmen und der Entwicklung des Preis- und Lohnindexes. Der Bundesbeitrag darf höchstens die Hälfte dieser Ausgaben ausmachen, muss jedoch mindestens 37,7 % betragen. 2023 beteiligte sich der Bund mit 4 Milliarden Franken an den IV-Ausgaben.

Die Ausgaben der EL werden aus allgemeinen Steuermitteln des Bundes und der Kantone finanziert. Vor 2008 zahlte der Bund einen Beitrag an die gesamten EL-Ausgaben zwischen 10 % und 35 %, je nach Finanzkraft der einzelnen Kantone. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat sich die Beteiligung des Bundes an den EL-Ausgaben seit 2008 vollständig geändert. Bei den EL-Ausgaben wird unterschieden zwischen jährlichen Ergänzungsleistungen und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Der Bund beteiligt sich nur noch an den jährlichen Ergänzungsleistungen, bei denen er 5/8 der Existenzsicherung übernimmt. Bei Personen, die zu Hause leben, gelten die jährlichen Ergänzungsleistungen als Existenzsicherung. Bei Personen im Heim wird der Anteil der Existenzsicherung in einer Ausscheidungsrechnung ermittelt. Es wird berechnet, wie hoch die Existenzsicherung wäre, wenn die im Heim wohnende Person zu Hause leben würde. 2023 beteiligte sich der Bund mit 1,9 Milliarden Franken an den EL-Ausgaben.

Beiträge des Bundes 2023 an die AHV/IV und EL in Mio. Franken

Beiträge des Bundes an1

2023 Veränderung
2022/2023

AHV

10'090 4.5 %

IV     ordentlicher Beitrag

4'031 2.3 %

EL2

1'941 4.7 %
Total 16'062 3.9 %
Davon zweckgebundene Erträge
zur teilweisen Deckung des Bundesbeitrages an AHV, IV und EL
   

Tabak

2'025 -2.7 %

Alkohol3

239 -4.2 %
Total 2'264 -2.9 %
1 Geschuldete Beiträge gemäss Endabrechnung der Sozialversicherungen vom April 2024.
2 Inkl. Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten (2023: 38.6 Mio. Franken).
3 Gemäss Staatsrechnung 2023.

Letzte Änderung 19.11.2024

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