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Leistungen der beruflichen Vorsorge im Detail

Die berufliche Vorsorge hat als 2. Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Des Weiteren gibt das BVG den Versicherten die Möglichkeit den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren.

Die Altersvorsorge in der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen.

Die Invaliditätsvorsorge der beruflichen Vorsorge

Die Invaliditätsleistungen der beruflichen Vorsorge sollen den Versicherten das Einkommen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sichern. Sie ergänzen die Leistungen der 1. Säule und richten sich u.a nach dem Invaliditätsgrad.

Die Hinterlassenenvorsorge in der beruflichen Vorsorge

Hinterlassenenleistungen der beruflichen Vorsorge sichern Hinterbliebene bei Tod des Versicherten finanziell ab. Sie umfassen Witwen-/Witwerrente und Waisenrente sowie gegebenenfalls eine einmalige Kapitalleistung.

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Das BVG ermöglicht Versicherten, den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren. Die versicherte Person hat zwei Möglichkeiten: Den Vorbezug und die Verpfändung. Folgend werden die Möglichkeiten und die gesetzlichen Bedingungen zusammengefasst.