Grundlagen & Gesetze

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) wird von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern paritätisch finanziert und richtet ergänzend zur AHV und zur IV Leistungen bei Alter und im Invaliditäts- oder Todesfall aus. Die berufliche Vorsorge umfasst somit alle Massnahmen auf kollektiver Basis, die den älteren Menschen, den Hinterbliebenen und Invaliden bei Eintritt eines Versicherungsfalles (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise erlauben.

In der beruflichen Vorsorge obligatorisch versichert sind nur Erwerbstätige, die beim gleichen Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 21'330 Franken (bis 2020), 21'510 Franken (ab 2021) und 22'050 Franken (ab 2023) beziehen. Für Selbstständigerwerbende ist die berufliche Vorsorge freiwillig.

Das BVG legt eine obligatorische Mindestvorsorge fest. Im Rahmen der erweiterten Vorsorge können Pensionskassen über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen.

Gesetze & Verordnungen

Hier finden Sie Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie Verordnungen über die berufliche Vorsorge.

Grundlagen

Diese Seite enthält Grundinformationen über die Hauptthemen der beruflichen Vorsorge.

Informationen für Unternehmen / KMU

Der KMU-Ratgeber bietet kleinen und mittleren Unternehmen nützliche Hilfe im Umgang mit Sozialversicherungen und praxisnahe Wege zur Problemlösung im Einzelfall .

Letzte Änderung 04.09.2024

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