Nichtstaatliche Organisationen NGO

Eine wichtige Funktion im Rahmen der schweizerischen Alterspolitik übernehmen die vielen Nichtregierungsorganisationen (NGO). Genauso sind die Selbsthilfe und die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der familiären Strukturen und der Nachbarschaft ein wichtiger Bestandteil der bestehenden Alterspolitik.

Die zahlreichen NGO beeinflussen und gestalten die Alterspolitik massgeblich. Zum Teil werden sie von Bund, Kantonen oder Gemeinden subventioniert und erfüllen spezifische Aufgaben. Der Bund kann mit Mitteln der AHV die Altershilfe fördern. Dies geschieht in Form von Subventionsverträgen mit gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen privaten Organisationen.

Im Rahmen der Subventionsverträge des BSV nach Art. 101bis AHVG werden jährlich Beiträge von rund CHF 72 Mio. aus dem AHV-Ausgleichsfonds an gesamtschweizerische Altersorganisationen ausgerichtet. Einen massgeblichen Teil der Beiträge, insgesamt rund CHF 59 Mio., lassen die betreffenden Dachorganisationen ihren kantonalen Sektionen zukommen. Damit werden Angebote wie Kurse, Beratungen oder andere Hilfeleistungen für betagte Personen unterstützt.

Der schweizerische Seniorenrat SSR

Der Verein Schweizerischer Seniorenrat ist sowohl Plattform als auch Forum der älteren Menschen in Fragen der Alterspolitik, insbesondere gegenüber eidgenössischen Instanzen und der Öffentlichkeit. Auch der SSR hat einen Subventionsvertrag mit dem BSV.

Forum Alter und Migration

Das Nationale Forum Alter und Migration setzt sich für die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation älterer Migrantinnen und Migranten in der Schweiz ein.

Das Schweizerische Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen wie HEKS oder Caritas befassen sich eingehend mit dem Thema älterer Migrantinnen und Migranten und haben dazu verschiedene Berichte und Broschüren veröffentlicht.  

Hilfe und Pflege zu Hause

Viele ältere Menschen werden - meist von den Angehörigen - zu Hause betreut. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird diese Pflege und Betreuung von kranken Familienmitglieder durch ihre Angehörigen immer wichtiger. Die pflegenden Angehörigen finden Beratung und Unterstützung bei einer der vielen gemeinnützigen Organisationen. Zudem gibt es für Betroffene auch Ratgeber und wertvolle Informationen in Form von Broschüren, Studien anderen Berichten.

Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige so verbessern, dass diese sich langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern. Wichtig sind unter anderen Massnahmen, die die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fördern. Deshalb hat der Bundesrat als Teil seiner gesundheitspolitischen Prioritäten „Gesundheit2020" den „Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen" verabschiedet. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen angegangen werden. Das dafür zuständige Bundesamt die ist das BAG.

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Letzte Änderung 25.08.2022

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