Da für viele Bereiche der Alterspolitik die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig sind, bestehen auch auf diesen Ebenen verschiedene gesetzliche Grundlagen.
Bundesverfassung (RS 101)
BV Art. 111 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
BV Art. 112 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
BV Art. 112a Ergänzungsleistungen
BV Art. 112c Betagten- und Behindertenhilfe
BV Art. 113 Berufliche Vorsorge
Bundesgesetze
Diese drei Gesetze regeln die einzelnen Versicherungszweige und behandeln unter anderem die Versicherungsvoraussetzungen, die Finanzierung, die Leistungen, die Organisationsformen und die Rechtswege. Ausführliche Hinweise finden Sie in der Rubrik AHV sowie in den Merkblättern der AHV-/IV-Informationsstelle.
Art. 101bis AHVG Beiträge zur Förderung der Altershilfe
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) SR 831.101
Letzte Änderung 05.06.2019