Leistungen

Die Invalidenversicherung bezweckt die Eingliederung resp. Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen im Ausüben Ihrer Erwerbstätigkeit oder bei der Tätigkeit im Aufgabenbereich (z. B. im Haushalt) eingeschränkt sind. Eine eintretende oder drohende Invalidität soll mit geeigneten einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindert, vermindert oder behoben werden.

Wenn die Eingliederungsmassnahmen nicht oder nicht vollständig zum Ziel führen, prüft die IV den Anspruch auf eine Rente.

Mit der Gewährung einer Hilflosenentschädigung oder eines Assistenzbeitrags soll schliesslich eine verantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung der leistungsberechtigten Person erleichtert werden. Die Beitragspflicht ist obligatorisch; die Beitragserhebung erfolgt zusammen mit der AHV-Abrechnung.

Weiterentwicklung der IV

Mit der Weiterentwicklung der IV wurde das System der Invalidenversicherung ausgebaut, eine Invalidität zu verhindern und die Eingliederungsmöglichkeiten weiter gestärkt. Im Zentrum stehen die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen, die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen. Damit die Wirkung der spezifischen, auf die Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen verstärkt werden kann, werden die für die Eingliederung wichtigsten Akteure, nämlich die Arbeitgebende und behandelnde Ärztinnen und Ärzte besser in das Abklärungsverfahren mit einbezogen.

Letzte Änderung 19.06.2024

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