Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt (Art. 68sexies IVG)

Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt (Art. 68sexies IVG)

Die Invalidenversicherung sieht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit vor, mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. In diesem Rahmen können Finanzhilfen gewährt werden, um konkrete, auf die Bedürfnisse der Branchen und die regionalen Kontexte zugeschnittene Massnahmen zu unterstützen.

Die Anträge können beim BSV jederzeit mit dem offiziellen Antragsformular eingegeben werden.

Mehr Informationen über die Antragsstellung und -bewilligung finden sich im Konzept. 


Letzte Änderung 17.06.2024

Zum Seitenanfang