Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung (Art. 68quater IVG)

Die Invalidenversicherung wird weiter in Richtung Eingliederungsversicherung entwickelt. Zur Unterstützung dieser Entwicklung, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit der 5. IV-Revision die Möglichkeit erhalten, Pilotversuche zu bewilligen.

Mit diesen Versuchen können innovative Massnahmen, Instrumente oder Vorgehensweisen zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Arbeitswelt entwickelt und in der Praxis erprobt werden. Die Erfahrungen aus den Pilotversuchen tragen zum Erkenntnisgewinn bei und bilden die Basis für die Ergänzung und Anpassung der gesetzlichen Regelungen sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Good Practice.

Die dort bearbeiteten Themen reichen von Arbeitsplatzerhalt und (Wieder-)Eingliederung über Sensibilisierung, Information und Schulung der Eingliederungsakteure, die Sicherstellung der Übergänge zwischen Schule,

Ausbildung und Erwerbsleben, bis hin zur Sozial- und Bildungspolitik sowie zur
Entwicklung der Kultur eines inklusiven Arbeitsumfeldes.

Im Fokus stehen die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Eingliederungsakteuren und die Definition von Unterstützungsangeboten, welche sich den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung situativ anpassen können.

Die Rahmenbedingungen, die formalen Aspekte der Gesuchseinreichung sowie die
Entscheidungskriterien hat das BSV in einem Konzept definiert.

Letzte Änderung 12.09.2023

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