Geldleistungen

Diese werden in Form von Renten, Hilflosenentschädigungen oder Assistenzbeiträgen ausgerichtet.

Wenn eine Ein- oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nur teilweise oder nicht möglich ist, so wird der Rentenanspruch geprüft. Eine Rentenzusprache hat zum Ziel, den finanziellen Existenzbedarf zu decken. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und andere Einkünfte die minimalen Lebenskosten nicht decken. Informationen dazu finden Sie hier.

Mit der Gewährung einer Hilflosenentschädigung oder eines Assistenzbeitrags soll schliesslich eine verantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung der leistungsberechtigten Person erleichtert werden.

Letzte Änderung 11.11.2022

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