Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.

Eine versicherte Person hat Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie

  • eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause lebt. 

Wenn die versicherte Person im Heim wohnt und beabsichtigt, aus dem Heim auszutreten, kann sie ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.

Auch Minderjährige und beschränkt handlungsfähige Personen haben unter zusätzlichen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.

Letzte Änderung 11.11.2022

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