Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt.
Die Invalidenversicherung soll weiter in Richtung Eingliederungs- statt Rentenversicherung entwickelt werden. Zu diesem Zweck sucht das Bundesamt für Sozialversicherungen Pilotprojekte, mit denen innovative Ansätze zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft ausprobiert werden können. Gesuche zur Unterstützung konkreter Vorhaben können beim BSV eingegeben werden.
Die Konferenz hat dazu beigetragen, Verbesserungsmöglichkeiten für die berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt von Personen mit Beeinträchtigungen aufzuzeigen und bekannt zu machen. Die beteiligten nationalen Dachorganisationen, Kantonsvertreter und Bundesämter haben sich in einer gemeinsamen Erklärung sowie anhand konkreter Handlungsansätze bereit erklärt, die Integrationsbestrebungen in den nächsten Jahren gemeinsam zu koordinieren und voranzutreiben.