Arbeitsmarktintegration

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.

Teaser-WEIV-Gespraech

Weiterentwicklung der IV

Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt.

Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung (Art. 68quater IVG)

Die Invalidenversicherung soll weiter in Richtung Eingliederungs- statt Rentenversicherung entwickelt werden. Zu diesem Zweck sucht das Bundesamt für Sozialversicherungen Pilotprojekte, mit denen innovative Ansätze zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft ausprobiert werden können. Gesuche zur Unterstützung konkreter Vorhaben können beim BSV eingegeben werden.

Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt (Art. 68sexies IVG)

Die Invalidenversicherung sieht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit vor, mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. In diesem Rahmen können Finanzhilfen gewährt werden, um konkrete, auf die Bedürfnisse der Branchen und die regionalen Kontexte zugeschnittene Massnahmen zu unterstützen.

Die Anträge können beim BSV jederzeit mit dem offiziellen Antragsformular eingegeben werden.

Mehr Informationen über die Antragsstellung und -bewilligung finden sich im Konzept. 

Letzte Änderung 03.11.2022

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