Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt.
Berufliche Eingliederung durch die IV 2023
Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Der Fokus auf die Eingliederung wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt. Diese verstärkte Ausrichtung zeigt Wirkung. Die Zahl der Personen, die an Eingliederungsmassnahmen teilgenommen haben, hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.
Am Mediengespräch vom 17.06.2024 wurden der neue Bericht des BSV zur beruflichen Eingliederung durch die IV sowie Beispiele aus der Praxis der IV-Stellen präsentiert.
Die Invalidenversicherung soll weiter in Richtung Eingliederungs- statt Rentenversicherung entwickelt werden. Zu diesem Zweck sucht das Bundesamt für Sozialversicherungen Pilotprojekte, mit denen innovative Ansätze zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Wirtschaft ausprobiert werden können. Gesuche zur Unterstützung konkreter Vorhaben können beim BSV eingegeben werden.
Die Invalidenversicherung sieht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit vor, mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. In diesem Rahmen können Finanzhilfen gewährt werden, um konkrete, auf die Bedürfnisse der Branchen und die regionalen Kontexte zugeschnittene Massnahmen zu unterstützen.