Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen, eine Ausweitung erprobter Massnahmen und eine vertiefte Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten und den Arbeitgebenden. Die Vorlage ersetzt das bisherige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System und führt bei den medizinischen Gutachten Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz ein. Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die Invalidenversicherung ist dank der Revisionen seit 2004 bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung deutlich erfolgreicher geworden. Handlungsbedarf besteht aber bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Erkrankten. Die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure müssen verbessert werden.
Das Parlament hat die Gesetzesrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Die zugehörigen Ausführungsbestimmungen wurden vom Bundesrat am 3. November 2021 gutgeheissen. Die Weiterentwicklung der IV ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Dokumentation
Gesetz und Verordnungen
Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) (PDF, 922 kB, 03.11.2021)Erläuternder Bericht (nach Vernehmlassung)
Parlamentarische Beratung
Medienmitteilungen
Letzte Änderung 18.10.2023