In der Invalidenversicherung (IV) laufen derzeit mehrere Revisionsprojekte. Der Bundesrat hat am 20. Juni 2025 die Grundzüge einer nächsten IV-Revision festgelegt. Zudem sieht auch der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» Massnahmen in der IV vor. Diesen hat der Bundesrat am 25.6. verabschiedet.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» zur Ablehnung. Um den Anliegen der Initiative rascher und konkreter Rechnung zu tragen, hat er der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt und diesen am 25. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Der Gegenvorschlag besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz mit Fokus auf den Bereich Wohnen und einer IV-Teilrevision mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag.
Zudem hat der Bundesrat am 20. Juni 2025 die Grundzüge einer nächsten IV-Revision festgelegt. Diese verfolgt schwergewichtig zwei Ziele. Zum einen soll die Zunahme der Neurenten gebremst werden. Sie betrifft insbesondere Jugendliche mit schweren psychischen Beeinträchtigungen, was für die IV eine grosse Herausforderung darstellt. An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, Massnahmen für eine verstärkte Integration in den Arbeitsmarkt zu prüfen. Zum andern soll das EDI wegen der aufgrund verschiedener Ursachen verschlechterten Finanzperspektiven der IV die Einführung einer Zusatzfinanzierung in Erwägung ziehen. Es soll auch Möglichkeiten zur Entschuldung der IV analysieren. Der Bundesrat will die Leitlinien der Revision Anfang 2026 verabschieden.
Letzte Änderung 25.06.2025
