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Veröffentlicht am 19. Juni 2026

13. AHV-Rente: Umsetzung der Initiative

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Die Schweizer Bevölkerung wird voraussichtlich im November 2026 über die vom Parlament beschlossene Teilfinanzierungslösung abstimmen.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung als auch zur Finanzierung 13. AHV-Rente unterbreitet. Die Modalitäten der Auszahlung wurden vom Parlament genehmigt, damit die Initiative gemäss angenommenen Text ab 2026 umgesetzt werden kann.

Die Finanzierungsfrage löste im Parlament hitzige Debatten aus. Schliesslich sprachen sich in den Schlussabstimmungen vom 19. Juni 2026 beide Kammern für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 aus. Das Volk muss dieser Erhöhung noch zustimmen. Die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer dürfte ab 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Franken an Einnahmen bringen. Die Einführung einer 13. AHV-Rente wird dagegen ab 2026 jährlich 4 bis 5 Milliarden Franken kosten.

Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich im Dezember als Zuschlag zur Dezemberrente an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt.

Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Nicht darin enthalten sind die Kinderrente, die Zusatzrente oder der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.

Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt.

Die 13. AHV-Rente darf nicht zu einer Kürzung oder einer Streichung der Ergänzungsleistungen (EL) führen. Sie wird deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.

Für weitere Informationen können sich die Versicherten an ihre AHV-Ausgleichskasse wenden. Für die Berechnung und Auszahlung der 13. AHV-Rente ist die AHV-Ausgleichskasse zuständig, die im Dezember die AHV-Rente auszahlt. Vor Dezember ist keine genaue Berechnung möglich.

Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt.

12 monatliche AHV-Witwen-/Witwerrenten oder 13 AHV-Altersrenten?

Finanzierung der 13. AHV-Rente

Die Volksinitiative macht keine Angaben zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel werden die Ausgaben der AHV laut Finanzperspektiven ab 2026 die Einnahmen übersteigen. Dadurch wird der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken.

Im Juni 2026 hat sich das Parlament für eine Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Der Normalsatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt bei 2,6 Prozent. Die Schweizer Bevölkerung wird voraussichtlich am 29. November 2026 über die Vorlage abstimmen. Die Mehrwertsteuererhöhung dürfte daher nicht vor 2028 in Kraft treten.

Da die vorgeschlagene Finanzierung nicht ausreicht, werden zusätzliche Massnahmen in die Reform AHV 2030 aufgenommen, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet.

Ende der parlamentarischen Debatte

17.06.2026
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20.02.2026
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21.10.2025
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3.3.2025
Pensionierte erhalten ab Ende 2026 die 13. AHV-Rente

30.10.2024
13. AHV-Rente wird ab Dezember 2026 ausbezahlt

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