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Veröffentlicht am 28. Januar 2026

Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»

Die Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» fordert, dass jedes Kind ab dem Alter von drei Monaten bis Ende der Primarschule einen Anspruch auf eine institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung hat, sofern die Eltern dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen. Die Initiative schlägt einerseits vor, die Kosten der Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen, andererseits sollen die Arbeitsbedingungen des Personals verbessert werden.

Die Initiative schlägt einerseits vor, die Kosten der Eltern auf maximal zehn Prozent ihres Einkommens zu begrenzen, andererseits sollen die Arbeitsbedingungen des Personals verbessert werden.

Der Bundesrat hält den vom Initiativkomitee vorgeschlagenen Mechanismus für zu starr. Damit würden Kosten in Milliardenhöhe auf den Bund überwälzt und gravierende Fehlanreize geschaffen. Eine grossmehrheitliche Kostenübernahme durch den Bund, wenn die Kantone und die Arbeitgeber gleichzeitig das Angebot, die Qualität und teilweise auch die Finanzierung definieren und steuern, ist nicht wünschenswert und widerspricht der föderalen Aufgabenteilung. Ohne zusätzliche Einnahmen oder massive Einschnitte bei bestehenden Ausgaben ist die Kita-Initiative nicht finanzierbar. Darüber hinaus würde die bundesrechtliche Regelung der Arbeitsbedingungen für einzelne Berufsgruppen in die Kompetenzen der Kantone, Betriebe und Sozialpartner eingreifen. Es ist in erster Linie an den Kantonen, Gemeinden und Arbeitgebern, die notwendigen weiterführenden Schritte im Bereich der familienergänzenden institutionellen Kinderbetreuung zu unternehmen und ihre Fördermassnahmen für Kinder im Vorschulalter weiterzuentwickeln.

Da das Ziel der Initiative im Grundsatz zu unterstützen ist, setzte sich der Bundesrat im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» im Sinne einer weiteren Stärkung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ein. Am 19. Dezember 2025 ist das Parlament der parlamentarischen Initiative nachgekommen und hat das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) verabschiedet.

Aus Sicht des Bundesrats ist sowohl das Anliegen der Kostensenkung wie jenes der Stärkung des Angebots im Erlassentwurf der ständerätlichen Kommission enthalten. Zudem wäre die finanzielle Belastung des Bundeshaushalts mit dieser Variante deutlich niedriger als mit der Kita-Initiative, weshalb der Bundesrat auf einen indirekten Gegenvorschlag verzichtete. Ein direkter Gegenentwurf kommt nicht in Frage, da die Finanzierung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung mit einer neuen Verfassungsbestimmung, die zu einer nicht tragbaren Kostenverschiebung von den Kantonen zum Bund führen würde, nicht sinnvoll ist.

Das Parlament hat beschlossen, das UKibeG als indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative vorzuschlagen.

Weitere Informationen zur Volksinitiative 24.058 «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»