Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 28. Januar 2026

Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG)

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde im Jahr 2024 vom Parlament zum letzten Mal bis Ende 2026 verlängert. An seiner Stelle hat das Parlament ein neues Gesetz erarbeitet, das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung  (UKibeG). Mit der Vorlage soll einerseits eine Betreuungszulage auf der Grundlage des Familienzulagengesetzes (FamZG) geschaffen werden; andererseits sollen die Kantone globale Finanzhilfen erhalten, die auf der Grundlage von Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung gewährt werden (UKibeG). Das Parlament hat das Gesetz in der Wintersession 2025 am 19. Dezember 2025 verabschiedet. Das UKibeG ist der indirekte Gegenvorschlag zur Kita-Initiative.

Im Familienzulagengesetz ist neben der Kinder- und der Ausbildungszulage neu eine Betreuungszulage vorgesehen. Die Betreuungszulage soll bis zum Ende des Monats, in dem das Kind das 8. Altersjahr vollendet hat, ausgerichtet werden, sofern die Kinder regelmässig entgeltlich in einer privaten oder öffentlichen Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung betreut werden. Grosseltern und Nannys fallen nicht darunter, Tagesfamilien, die in einer Trägerschaft mit Rechtspersönlichkeit organisiert sind, hingegen schon. Die Betreuung muss in einer Landessprache und in der Schweiz erfolgen. Die Betreuungszulage wird in der Regel nur ausbezahlt, wenn beide Eltern eine Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren.

Die vorgesehene Betreuungszulage beträgt mindestens 100 Franken pro Monat für Kinder, die einen Tag pro Woche institutionell betreut werden. Für jeden zusätzlichen halben Betreuungstag pro Woche erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen entspricht dem anderthalbfachen bis maximal zweifachen Betrag, wenn die tatsächlichen Kosten der Betreuung entsprechend höher ausfallen.

Die Finanzierung der neuen Betreuungszulage wird wie die Kinder- und die Familienzulage durch die Kantone geregelt. Heute werden in fast allen Kantonen diese Familienzulagen für die Erwerbstätigen durch Arbeitgeberbeiträge finanziert.

Für die Programmvereinbarungen sind zwei Förderbereiche vorgesehen: Der erste betrifft die Schaffung von Plätzen zur institutionellen familienergänzenden Betreuung, um Angebotslücken zu schliessen. Der zweite zielt auf die Schaffung von Plätzen zur institutionellen familienergänzenden Betreuung von Kindern mit Behinderungen und die Senkung der Kosten für die Familien. Dafür wurde ein Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken für eine Dauer von vier Jahren gesprochen.

Der Bundesrat wird die Ausführungsbestimmungen und die verschiedenen Modalitäten zur Betreuungszulage erlassen. Das UKibeG und entsprechend auch die Programmvereinbarungen gelten ab Inkrafttreten während 14 Jahren. Die Betreuungszulage ist hingegen zeitlich nicht befristet.

Der Schlussabstimmungstext ist hier zu finden: UKibeG-Vorlage für die Schlussabstimmung.

Beim UKibeG handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)». Folglich hängt das Inkrafttreten des UKibeG von der Kita-Initiative ab. Die Referendumsfrist von 100 Tagen beginnt ab der Veröffentlichung des UKibeG im Bundesblatt (Art. 141 BV) zu laufen, das heisst unmittelbar nach dem Rückzug oder der Ablehnung der Kita-Initiative. Die Kita-Initiative wird im Parlament in der Frühlingssession 2026 behandelt.

Weitere Informationen zum Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Weitere Informationen zur parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung»

Weitere Informationen zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)»

Bundesamt für Sozialversicherungen

Bereich Familienfragen