Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen
Geltungsdauer: 1. Februar 2003 - 31. Dezember 2026
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Es geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 22. März 2000 zurück, in der sie angesichts des allgemein anerkannten Mangels an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder forderte.
Informationen zur Gesuchseinreichung
- Gesuche müssen grundsätzlich vor Beginn einer Massnahme eingereicht werden.
- Das Gesuch gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle Beilagen vorhanden sind.
- Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.
Wesentliche Elemente der Finanzhilfen für die Schaffung neuer Betreuungsplätze
Projekte mit Innovationscharakter
Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung kann der Bund auch Projekte mit Innovationscharakter, die zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen beitragen, finanziell unterstützen. Für Detailinformationen, klicken Sie auf den folgenden Link:
Projekte mit Innovationscharakter
Formulare
Liste der bewilligten Gesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern