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Veröffentlicht am 22. Februar 2019

Dritte Verlängerung des Impulsprogramms

Das Parlament hat im September 2018 das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen um vier Jahre verlängert. Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 mit einer Verordnungsänderung insbesondere geregelt, wann Gesuche für Finanzhilfen gestellt werden können. Die Verlängerung des Impulsprogramms erstreckt sich vom 1. Februar 2019 bis zum 31. Januar 2023.

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern