Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 12. März 2025

Fünfte Verlängerung des Impulsprogramms

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das derzeit im Parlament erarbeitet wird. Bis das Gesetz in Kraft treten kann, wird das Impulsprogramm bis Ende 2026 verlängert. Das hat das Parlament am 27. September 2024 entschieden.

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern