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Veröffentlicht am 14. Januar 2022

Projekte mit Innovationscharakter

Mit der am 1.2.2011 in Kraft getretenen Verlängerung des Impulsprogramms ist auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, damit der Bund Projekte mit Innovationscharakter, die zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen beitragen, finanziell unterstützen kann.

Wesentliche Elemente der Finanzhilfe für Projekten mit Innovationscharakter

Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen

Die am 1.10.2007 in Kraft getretene Verordnungsänderung hat es dem Bund ermöglicht, bis Ende Januar 2011 Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen finanziell zu unterstützen. Damit sollen Subventionen der öffentlichen Hand nicht mehr direkt an die Anbieter, sondern neu in Form von Gutscheinen an die Familien als Bezügerinnen ausgerichtet werden. Diese können sich mit den Gutscheinen Betreuungsleistungen ihrer Wahl kaufen. Mit dem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung soll der Wettbewerb zwischen den Anbietern gefördert und eine neue Dynamik ins System der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter gebracht werden.

Folgende Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen haben Finanzhilfen erhalten

  • Pilotprojekt der Gemeinde Luzern
  • Pilotprojekt der Gemeinde Horw
  • Pilotprojekt der Gemeinde Hochdorf

Publikationen zum Thema Betreuungsgutscheine

Familienergänzende Kinderbetreuung: Finanzhilfen an Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern