Organisation der IV

Jeder Kanton verfügt über eine eigene, von der Kantonsverwaltung unabhängige IV-Stelle. Je nach Kanton sind diese unterschiedlich organisiert: Einige IV-Stellen werden autonom geführt, andere wiederum sind den kantonalen Ausgleichskassen unterstellt oder einem kantonalen Sozialversicherungsinstitut angeschlossen. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland ist der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV und somit der Bundesverwaltung angeschlossen. Die kantonalen IV-Stellen unterstehen der fachlichen, administrativen und finanziellen Aufsicht des Bundes, die vom BSV ausgeübt wird.

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 

Das BSV sorgt für eine schweizweite einheitliche Anwendung des Gesetzes und ist Aufsichtsorgan über die 26 kantonalen IV-Stellen und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland. Es gibt Kriterien vor, um die Wirksamkeit, Qualität und Einheitlichkeit der Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten und überprüft die Einhaltung dieser Kriterien. Die fachliche Aufsicht wird durch allgemeine Richtlinien und im Einzelfall durch Weisungen sowie durch jährlich durchgeführte Audits in allen IV-Stellen ausgeübt. Die administrative und finanzielle Aufsicht betrifft die Überprüfung und Genehmigung der Stellenpläne sowie des Voranschlages und der Jahresrechnung der IV-Stellen. Die RAD unterstehen ebenfalls der direkten fachlichen Aufsicht durch das BSV.

Kantonale IV-Stellen

Die IV-Stellen bearbeiten die ihnen unterbreiteten Fälle: Sie führen die Früherfassung durch, bestimmen und überprüfen die Massnahmen der Frühintervention, prüfen die Anspruchsberechtigung, beschliessen und begleiten Wiedereingliederungsmassnahmen, bestimmen Invaliditäts- und Hilflosigkeitsgrad und erlassen Verfügungen im Leistungsbereich. Es ist ebenfalls Aufgabe der IV-Stellen, die Öffentlichkeit über die Versicherungsbedingungen zu orientieren.

Regionale ärztliche Dienste (RAD)

Jede Abklärung des Anspruchs auf Leistungen der IV beinhaltet grundsätzlich auch eine medizinische Beurteilung des Gesundheitsschadens und dessen Auswirkungen auf die Tätigkeiten der versicherten Person. Die Würdigung der vorliegenden medizinischen Berichte und Gutachten wie auch allfällig notwendige medizinische Untersuchungen werden von regional strukturierten ärztlichen Diensten (RAD) vorgenommen. Die RAD beurteilen die medizinischen Aspekte der Anspruchsvoraussetzungen bei IV-Leistungsgesuchen, insbesondere die Wiedereingliederungsfähigkeit und die Zumutbarkeit im Bereich der beruflichen Massnahmen sowie die Arbeitsunfähigkeit im Rentenfall. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem auch die Prüfung und die allfällige Vervollständigung der von den IV-Stellen zugestellten medizinischen Unterlagen.Die RAD streben eine Vereinheitlichung der für das Entscheidverfahren notwendigen medizinischen Grundlagen sowie eine gesamtschweizerisch möglichst einheitliche, qualitätsoptimierte und speditive Beurteilung der Leistungsgesuche an.

Ausgleichskassen

Bei der Abklärung des Anspruchs auf IV-Leistungen wirken die Ausgleichskassen in zweifacher Hinsicht mit: Sie liefern die nötigen Grundlagen, damit die Voraussetzungen für den Versicherungsanspruch geprüft werden können (insbesondere die Ermittlung der Beitragszeiten) und berechnen die Renten und Taggelder. Schliesslich sind die Ausgleichskassen auch für die Auszahlung der Renten, Taggelder und der Hilflosenentschädigungen für Erwachsene zuständig.

Zentrale Ausgleichsstelle

Die Zentrale Ausgleichsstelle ist ein Versicherungsorgan der IV auf Bundesebene. Sie erledigt wie in der AHV die zentrale Abrechnung und nimmt den Ausgleich der Beiträge und Leistungen mit den Ausgleichskassen vor, führt ein Register der Leistungsbezüger und erstellt eine Reihe von Statistiken. Die IV-Stellen leiten der Zentralen Ausgleichsstelle als Zahlstelle für IV-Sachleistungen die Rechnungen von Ärzten, Spitälern, Eingliederungsstätten und Hilfsmittellieferanten zur Begleichung weiter. Die Zentrale Ausgleichsstelle ist auch für die Auszahlung der Hilflosenentschädigungen für Minderjährige verantwortlich.

Letzte Änderung 30.06.2023

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