E-Sozialversicherungsplattform – Das zukünftige Webportal für die 1. Säule, die Familienzulagen und die Erwerbsersatzordnung

Die E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) soll den Versicherten digitale Dienstleistungen zentral im Self-Service bereitstellen. Die Plattform soll das digitale Angebot der Durchführungsstellen ergänzen und die Abwicklung der Sozialversicherungen effektiver und effizienter machen.

Ausgangslage

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation in der 1. Säule und im Bereich der Familienzulagen (DTI-Strategie 1. Säule/FamZ)[1] die Grundlagen für die koordinierte Entwicklung und den Betrieb von modernen und sicheren schweizweiten digitalen Dienstleistungen in der 1. Säule, den Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung geschaffen. Das Projekt E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) umfasst die beiden strategischen Initiativen «Gestaltung E-Sozialversicherungsplattform» und «Portal Service der E-Sozialversicherungsplattform» aus der DTI-Strategie. Diese beiden strategischen Initiativen werden aufgrund ihrer Abhängigkeit voneinander in einem Projekt zusammengefasst. Mit dem Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)[2] sollen die gesetzlichen Grundlagen für die E-SOP geschaffen werden.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist vielfältig und komplex. Zusätzlich sind an der Durchführung zahlreiche Durchführungsstellen beteiligt. Für die Versicherten ist es anspruchsvoll, sich in diesem System zurechtzufinden. Deshalb stehen die Versicherten im Fokus (Government-to-customer G2C). Ihre Bedürfnisse sollen erforscht und basierend darauf intuitive und nützliche digitale Dienstleistungen auf einer zentralen Plattform bereitgestellt werden.

Die E-SOP soll Synergien schaffen und Doppelspurigkeiten reduzieren, indem zentrale und übergreifende digitale Dienstleistungen bereitgestellt werden. Der elektronische Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen und der Zentralen Ausgleichsstelle (Government-to-Government G2G), wie auch zwischen anderen Behörden und Akteuren der ersten Säule soll weitgehend automatisiert und digitalisiert werden. Dies soll zu mehr Effektivität und Effizienz in der Durchführung führen. 

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[1] Genehmigt am 23.01.2023 von der GL BSV bzw. am 04.04.2023 vom Vorsteher EDI zur Kenntnis gebracht.
[2] Vernehmlassungsverfahren wurde am 15.12.2023 eröffnet und endet am 29.3.2024.

1 Ziele

  • Effiziente und effektive Abwicklung der Versicherungsleistungen in der 1. Säule, den Familienzulagen und der Erwerbsersatzordnung.
  • Nutzen von Synergien durch die Entwicklung gemeinsamer Dienstleistungen.
  • Starke Informationssicherheit und Datenschutz (Privacy-by-default, Privacy-by-design gemäss Datenschutzgesetz).
  • Nutzerzentrierte Entwicklung der digitalen Dienstleistungen. Umfassendes und verständliches Informationsangebot zu den Sozialversicherungen («Guichet unique»).
  • Interoperable Authentifizierung (Single Sign-on). 
  • Integration von bereits bestehenden digitalen Angeboten.
  • Digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Durchführungsstellen.
  • Rechtsverbindliches Einreichen elektronischer Formulare 
  • Rechtsverbindliche Kommunikation (Verfügungen). 
  • Automatische Weiterleitung an die zuständige Durchführungsstelle 
  • Medienbruchfreie Kommunikation durch offene und standardisierte Schnittstellen (OpenAPI).
  • Veröffentlichung des Quellcodes unter Open Source Lizenz in Einklang mit EMBAG.

2 Vorgehen

2.1    Phase 1: Modernisierung TeleZAS

In einer ersten Phase soll TeleZAS modernisiert werden. TeleZAS ist eine bestehende Web-Anwendung der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), die es den Mitarbeitenden der Durchführungsstellen ermöglicht, den Inhalt des Versichertenregisters, des Rentenregisters, des Familienzulagenregisters, des Ergänzungsleistungsregisters, des EO-Registers und des Registers der IV-Entscheide abzurufen. Einerseits weist die aktuelle TeleZAS-Applikation einen technischen Erneuerungsbedarf auf und andererseits stehen in TeleZAS bereits Funktionen und Anbindungen an die zentralen Register zur Verfügung, die auch Basis der E-SOP bilden (Anbindung der Register und die Darstellung der Registerdaten). Dies hat den Vorteil, dass auf Bestehendem und Bewährtem aufgebaut und die Komplexität im E-SOP-Projekt reduziert werden kann. Der Nutzen wird schnell spürbar.

Die Erneuerung von TeleZAS soll auch die Modernisierung des Authentifizierungsverfahrens umfassen. Mit der Anbindung des Behörden-Logins AGOV an TeleZAS soll der Authentifizierungsprozess einfacher und kostengünstiger werden, weil auf die bisherigen Hardware-Token für die 2-Faktoren-Authentifizierung verzichtet werden kann.

Damit sich die Versicherten beim Wechsel von einer Applikation des Bundes (z. B. TeleZAS, E-SOP) auf eine Applikation der Durchführungsstelle (DS-Portal, IV-Tonaufnahmen, etc.) nicht erneut einloggen müssen, soll eine schweizweite Single-Sign-On (SSO)-Domäne realisiert werden.

2.2    Phase 2: Integration und Realisierung von weiteren Dienstleistungen

In einer zweiten Phase sollen die bereits initiierten digitalen Initiativen wie «MOSAR», «EO-Digitalisierung», «FADA» oder «Ärzteportal» auf E-SOP integriert werden. Darüber hinaus soll den Versicherten ein konsolidiertes und leicht verständliches Informationsangebot zu den Sozialversicherungen bereitgestellt werden. Die Informationsangebote der Durchführungsstellen sollen bestehen bleiben.

Die E-SOP soll die digitale Kommunikation zwischen den Versicherten und den Durchführungsstellen sowie die Kommunikation zwischen den Durchführungsstellen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) vereinfachen. Spezifische Anliegen sollen möglichst automatisiert, triagiert und den zuständigen Durchführungsstellen direkt zugestellt werden. Die bereits bestehenden elektronischen Formulare der ZAS sollen optimiert und in die neue Plattform überführt werden. Durch die qualitativ hochwertige Authentifizierung sollen zukünftig auch digitale Anträge und Verfügungen rechtswirksam übermittelt werden können.

2.3    Zuständigkeiten

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist Auftraggeber und stellt die Gesamtprojektleitung für die E-SOP. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) verantwortet die technische Umsetzung und den Betrieb der Plattform.

3 Aktueller Stand

Der Projektinitialisierungsauftrag (PIA) gemäss HERMES wurde erstellt und von der Geschäftsleitung des BSV genehmigt. Anfang August 2024 wird der PIA den Vertreterinnen und Vertretern der Durchführungsstellen zur Konsultation vorgelegt.

Der Beginn der Initialisierungsphase ist für Q4 2024 geplant.

Letzte Änderung 26.07.2024

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