EO: Längere Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

EO: Längerer Urlaub für Mütter kranker Neugeborener

Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sah bis dahin vor, dass der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Allerdings sah das EOG für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor, und auch die Maximaldauer des Aufschubs war nicht geregelt.

Mit der Änderung wurde die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung auf höchstens 56 Tage verlängert, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Auf die Verlängerung haben nur Mütter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind. Mit dieser Massnahme kann der Lohnausfall in rund 80 Prozent der Fälle, in denen ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss, entschädigt und das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Geburt abgedeckt werden.

Am 30. November 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz verabschiedet. Die Gesetzänderung wurde am 18. Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet. Nach Ablauf der Referendumsfrist hat sie der Bundesrat per 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
 

Letzte Änderung 26.05.2021

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