Betreuende Angehörige

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Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben ab dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.

Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens.

Die Bestimmung ist Teil der Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, die am 20. Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet wurden. Ein erstes Massnahmenpaket ist bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

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Letzte Änderung 29.06.2021

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