Betreuende Angehörige

pflege1605

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.

Der über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise bezogen und zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Die Eltern erhalten eine Betreuungsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Die Bestimmung ist Teil der Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung.

Aktuell

Letzte Änderung 01.07.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/reformen-und-revisionen/betreuende_angehoerige.html