Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit dem 1. Juli 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).
Die Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende in Armee, Zivil- und Schutzdienst kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die Mann/Frau im Militär-, Schutz- oder Zivildienst verbringt.
Seit dem 1. Juli 2005 ist im Rahmen der 7. EO-Revision die Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter in Kraft.
Hier finden Sie Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie auf Verordnungen zur Erwerbsersatzordnung.
Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?
Rundschreiben, Wegleitungen, Weisungen und weitere Informationen und Dokumente, welche dem Vollzug einer Sozialversicherung dienen, stellt das BSV auf einer eigenen Website zur Verfügung.
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