Erwerbsausfallentschädigungen für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz

Militaerdienst-B-1605

Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Erwerbsausfall von Personen, die Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder weitere Dienste im Interesse der Allgemeinheit leisten. 

Rekrutenschule – Vollbild

EO für Rekrutinnen und Rekruten

Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Sa/So).

Letzte Änderung 30.03.2023

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https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo_fuer_dienstleistende_in_armee_zivil-und_schutzdienst.html