Mutterschaftsentschädigung

Mutterschaft-B-1605

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Dokumente

Wirkungsanalyse Mutterschaftsentschädigung (PDF, 974 kB, 16.10.2012)Nach dem siebenjährigen Bestehen der Mutterschaftsentschädigung zeigt der Bericht die Wirkungen dieses jüngsten Versicherungszweiges auf Seiten der Mütter und der Arbeitgebenden auf.

Letzte Änderung 08.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/mutterschaft.html