Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat seit März 2020 für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende verschiedene Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Eine dieser Massnahmen war die Corona-Erwerbsausfallentschädigung.
Die Unterstützungsmassnahmen sowie die Massnahmen, die das Funktionieren der Sozialversicherungen sicherstellten, wurden während zwei Jahren Pandemie mehrmals angepasst. Die Massnahmen wurden inzwischen aufgehoben.