Corona: Entschädigungen für Erwerbsausfall während der Pandemie

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat seit März 2020 für Unternehmen, Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende verschiedene Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Eine dieser Massnahmen war die Corona-Erwerbsausfallentschädigung.

Die Unterstützungsmassnahmen sowie die Massnahmen, die das Funktionieren der Sozialversicherungen sicherstellten, wurden während zwei Jahren Pandemie mehrmals angepasst. Die Massnahmen wurden inzwischen aufgehoben.

Reporting über ausbezahlte Leistungen

Die Angaben basieren auf den Meldungen der Ausgleichskassen. Sie erfolgen ohne Gewähr auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit der Einführung der neuen Leistung sind die Ausgleichskassen mit einer grossen Anzahl Gesuchen konfrontiert, deren Bearbeitung eine gewisse Zeit braucht. Diese Angaben bilden nur die bis zum jeweiligen Zeitpunkt bereits ausbezahlten Leistungen ab und nicht die Leistungen, auf die ein Anspruch besteht.

Letzte Änderung 10.01.2023

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