EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

pflege1605

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege

Letzte Änderung 07.10.2024

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https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/betreuung-beeintraechtigte-kinder.html