EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

pflege1605

Ab 1. Juli 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, Anspruch auf einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt und kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege

Letzte Änderung 23.07.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/betreuung-beeintraechtigte-kinder.html