Ausgleichsfondsgesetz: Compenswiss nimmt Betrieb in neuem Rechtskleid auf

Bern, 30.11.2018 - Ab 1. Januar 2019 werden die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO von der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» verwaltet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die abschliessenden Vorkehrungen zur Betriebsaufnahme der Anstalt beschlossen.

Mit dem «Bundesgesetz über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)» werden die drei bisher rechtlich selbständigen Ausgleichsfonds von AHV, IV und Erwerbsersatzordnung EO in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt. Die drei Ausgleichsfonds verlieren auf den 1. Januar 2019 ihre Rechtspersönlichkeit, während die neue öffentlich-rechtliche Anstalt gleichzeitig ihre eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Compenswiss wird im Handelsregister eingetragen und tritt in die bestehenden Rechtsverhältnisse der Ausgleichsfonds ein. Diese werden aber auch unter dem gemeinsamen Dach weiterhin als getrennte Vermögen verwaltet.

Zudem hat der Bundesrat die Personalverordnung von compenswiss genehmigt und die neue Revisionsstelle der Anstalt eingesetzt. Beat Schwaller wird als Vertreter von travail.suisse in den Verwaltungsrat gewählt. Er ersetzt Adrian Wüthrich, der infolge seiner Wahl zum Nationalrat per Ende 2018 aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten ist.

Die Umsetzung des Ausgleichsfondsgesetzes verläuft gestaffelt: Im November 2017 hat der Bundesrat in einem ersten Schritt einen Teil des Gesetzes in Kraft gesetzt, um die organisatorischen Voraussetzungen für die Überführung in die neue Rechtsform zu schaffen. Nun folgt per 1. Januar 2019 die zweite Etappe mit der operativen Betriebsaufnahme der neuen Anstalt.


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