Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie wurde vom Schweizer Stimmvolk am 25. September 2022 angenommen. Die Reform sichert die Finanzen der AHV bis 2030 und das Niveau der Rentenleistungen. Im Vordergrund stehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts. Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer um 0,4 bzw. 0,1 Prozentpunkte erhöht.

Das Referenzalter – bisher als Rentenalter bezeichnet – liegt für Frauen und Männer neu bei 65 Jahren. Hierzu wird das Referenzalter der Frauen ab 2025 sukzessive von 64 auf 65 Jahre angehoben. Der Altersrücktritt wird für Frauen und Männer flexibler gestaltet, mit Anreizen für eine längere Erwerbstätigkeit.

Die allgemeine Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 % angehoben und der reduzierte Satz um 0,1 Prozentpunkte auf 2,6 %, resp. auf 3,8 % für die Beherbergung. Mit diesen Massnahmen wird die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert.

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AHV 21: Überblick über die wichtigsten Massnahmen

Die Massnahmen im Überblick

Individuelle Berechnungen

Fragen und Antworten

Letzte Änderung 23.02.2024

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