Grundlagen & Gesetze

Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.

Obligatorisch in der AHV versichert sind:

  • Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gast-Arbeiterinnen;
  • Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner.
AHV-B-1610

Stabilisierung der AHV (AHV21)

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sichert die Finanzen der AHV bis 2030 und das Niveau der Rentenleistungen.

Sinn und Zweck der AHV

Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Leistungen / Finanzierung

Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen während mindestens einem Jahr Beiträge angerechnet werden können. Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt ...

Beiträge-A-1610

Beiträge

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

Gesetz-B-1610

Gesetze & Verordnungen

Hier finden Sie Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie auf Verordnungen zur AHV.

AHV-IV-Ausweis

Die AHV-Nummer

National- und Ständerat haben im Dezember 2020 einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben generell die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 16.11.2023

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