Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
Obligatorisch in der AHV versichert sind:
- Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gast-Arbeiterinnen;
- Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner.
Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sichert die Finanzen der AHV bis 2030 und das Niveau der Rentenleistungen.
Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen während mindestens einem Jahr Beiträge angerechnet werden können. Die AHV wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Die AHV gibt in etwa aus, was sie jährlich einnimmt ...
Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?
Hier finden Sie Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie auf Verordnungen zur AHV.
National- und Ständerat haben im Dezember 2020 einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben generell die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen.
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