Die Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der AHV und die Stabilisierung der AHV (AHV21) bleibt gültig. Das Bundesgericht hat die Beschwerden betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2022 über die «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» und die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21)» abgewiesen.
Am 25. September 2022 haben die Stimmenden den Bundesbeschluss über die «Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer» mit 55,1 Prozent und die «Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV21)» mit 50,5 Prozent angenommen. Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen am 6. August 2024 die AHV-Finanzperspektiven korrigierte, erhoben mehrere Stimmberechtigte Beschwerde gegen die Volksabstimmung über die AHV-Vorlagen.
Diese Abstimmungsergebnisse bleiben gültig, nachdem das Bundesgericht mehrere Beschwerden abgewiesen und damit entschieden hat, dass die Abstimmung nicht aufgehoben wird.
Weitere Informationen
Medienmitteilung des Bundesgerichts, 12.12.2024
Urteil vom 12. Dezember 2024 (1C_487/2024, 1C_491/2024, 1C_496/2024, 1C_497/2024, 1C_504/2024)
Medienmitteilung des Bundesrates
Letzte Änderung 13.12.2024