Die schweizerische Altersvorsorge mit ihren drei Säulen (staatliche AHV sowie berufliche und private Vorsorge) ist eine Erfolgsgeschichte. Die AHV gehört zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften der Schweiz mit ihrem Generationenvertrag, wo die Jungen und Erwerbstätigen die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Damit es auch in der Zukunft so bleibt, sind wir alle gefordert, denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen bewältigen und die Altersvorsorge für die nächsten Generationen sichern.
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Um den AHV-Fonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Im Herbst 2024 wird der Bundesrat die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.
Die Volksinitiative fordert die Gleichstellung der Ehe in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ehepaare sollen gegenüber anderen Lebensgemeinschaften in der AHV und IV nicht mehr benachteiligt werden.
Die Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen soll beseitigt werden und die Hinterlassenenrenten sollen an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Hier finden Sie Informationen zu den AHV-Revisionen von 1951 bis 2012 und zu den abgelehnten Vorlagen der 11. AHV-Revision.