Die schweizerische Altersvorsorge mit ihren drei Säulen (staatliche AHV sowie berufliche und private Vorsorge) ist eine Erfolgsgeschichte. Die AHV gehört zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften der Schweiz mit ihrem Generationenvertrag, wo die Jungen und Erwerbstätigen die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Damit es auch in der Zukunft so bleibt, sind wir alle gefordert, denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen bewältigen und die Altersvorsorge für die nächsten Generationen sichern.
Mit der Reform AHV 21 wird das Niveau der Renten gehalten und die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Sie verbessert den flexiblen Beginn des Rentenbezugs und setzt Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit.
Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
Neben den beiden Vorlagen des Bundesrats zur Reform der Altersvorsorge stehen derzeit zwei Volksinitiativen zur Diskussion:
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
National- und Ständerat haben im Dezember 2020 einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben generell die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen.
Hier finden Sie Informationen zu den AHV-Revisionen von 1951 bis 2012 und zu den abgelehnten Vorlagen der 11. AHV-Revision.