Die schweizerische Altersvorsorge mit ihren drei Säulen (staatliche AHV sowie berufliche und private Vorsorge) ist eine Erfolgsgeschichte. Die AHV gehört zu den wichtigsten sozialen Errungenschaften der Schweiz mit ihrem Generationenvertrag, wo die Jungen und Erwerbstätigen die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Damit es auch in der Zukunft so bleibt, sind wir alle gefordert, denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen bewältigen und die Altersvorsorge für die nächsten Generationen sichern.
Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten.
Die Volksinitiative fordert die Gleichstellung der Ehe in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Ehepaare sollen gegenüber anderen Lebensgemeinschaften in der AHV und IV nicht mehr benachteiligt werden.
Die Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen soll beseitigt werden und die Hinterlassenenrenten sollen an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden.
Hier finden Sie Informationen zu den AHV-Revisionen von 1951 bis 2012 und zu den abgelehnten Vorlagen der 11. AHV-Revision.