Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. An seiner Sitzung vom 12. November 2025 hat der Bundesrat die Zahlungsmodalitäten verabschiedet. Über die Finanzierung wird derzeit im Parlament beraten.

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung als auch zur Finanzierung 13. AHV-Rente unterbreitet. Die Modalitäten der Auszahlung wurden vom Parlament genehmigt, damit die Initiative gemäss angenommenen Text ab 2026 umgesetzt werden kann.

Die Finanzierung ist nicht geregelt.

Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember

Die 13. AHV-Rente wird einmal jährlich im Dezember als Zuschlag zur Dezemberrente an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt.

Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Nicht darin enthalten sind die Kinderrente, die Zusatzrente oder der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21.

Anspruch auf die 13. AHV-Rente haben Personen, die im Monat Dezember eine Altersrente erhalten. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12-mal pro Jahr ausbezahlt.

Die 13. AHV-Rente darf nicht zu einer Kürzung oder einer Streichung der Ergänzungsleistungen (EL) führen. Sie wird deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.

Für weitere Informationen können sich die Versicherten an ihre AHV-Ausgleichskasse wenden. Für die Berechnung und Auszahlung der 13. AHV-Rente ist die AHV-Ausgleichskasse zuständig, die im Dezember die AHV-Rente auszahlt. Vor Dezember ist keine genaue Berechnung möglich. 

Finanzierung der 13. AHV-Rente

Ohne zusätzliche finanzielle Mittel werden die Ausgaben der AHV laut Finanzperspektiven ab 2026 die Einnahmen übersteigen. Dadurch wird der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken.

In seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat deshalb vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Diese Mehreinnahmen sollten es ermöglichen, die AHV bis 2030 im Gleichgewicht zu halten. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine neue Vorlage unterbreiten.

Die Frage der Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt nun in den Händen des Parlaments. Ständerat und Nationalrat haben sich noch nicht auf eine Lösung geeinigt. Die Differenzbereinigung wird 2026 fortgesetzt.

Stand des Geschäfts im Parlament: 24.073 | Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente | Geschäft | Das Schweizer Parlament (Geschäft 2 und 3)

Fragen und Antworten

Letzte Änderung 13.11.2025

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