Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente)

Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» verlangte, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben. Sie wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 eingereicht. Volk und Stände haben die Initiative am 3. März 2024 angenommen. Die Neuerungen treten 2026 in Kraft.

Die Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 %, die erstmalig 2026 ausbezahlt werden wird. Die Ergänzungsleistungen dürfen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden. Durch die 13. AHV-Rente werden die Kosten bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen. Danach werden die Kosten schnell weiter zunehmen.

Die Initiative bestimmte auch, dass diese Erhöhung nur für Altersrenten der AHV gilt. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Umsetzung noch offen

Da die Initiative keine Angaben dazu gemacht hat, wie die zusätzlichen Kosten pro Jahr finanziert werden sollen, muss vom Parlament bestimmt werden, woher die erforderlichen Mehreinnahmen kommen sollen. In Frage kommen höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon.

Dokumentation zur Abstimmung vom 3. März 2024

Medienmitteilungen

22.01.2024

Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zur Ablehnung

Am 3. März 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ab. Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Wegen der damit verbundenen Mehrkosten von mindestens 4,1 Milliarden Franken pro Jahr empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung.

25.05.2022

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab

Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» aus. Er hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet. Der Bundesrat sieht finanziell keinen Spielraum für eine zusätzliche 13. AHV-Altersrente. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente gegenüber den Pensionierten benachteiligt. Der Bundesrat setzt auf die laufenden Reformen zur Altersvorsorge. Diese sollen das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern.

24.11.2021

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» zur Ablehnung zu empfehlen. Die Finanzierung der Mehrkosten einer 13. AHV-Rente ist nicht sichergestellt. Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente benachteiligt. Der Bundesrat will die laufenden Reformen zur Altersvorsorge prioritär behandeln. Diese sollen das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern.

Letzte Änderung 28.03.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/13-ahv-rente.html