Die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» verlangte, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben. Sie wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 eingereicht. Volk und Stände haben die Initiative am 3. März 2024 angenommen. Die Neuerungen treten 2026 in Kraft.
Die Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 %, die erstmalig 2026 ausbezahlt werden wird. Die Ergänzungsleistungen dürfen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden. Durch die 13. AHV-Rente werden die Kosten bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen. Danach werden die Kosten schnell weiter zunehmen.
Die Initiative bestimmte auch, dass diese Erhöhung nur für Altersrenten der AHV gilt. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.
Umsetzung noch offen
Da die Initiative keine Angaben dazu gemacht hat, wie die zusätzlichen Kosten pro Jahr finanziert werden sollen, muss vom Parlament bestimmt werden, woher die erforderlichen Mehreinnahmen kommen sollen. In Frage kommen höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon.
Dokumentation zur Abstimmung vom 3. März 2024
Letzte Änderung 28.03.2024